92.278 Strafen aufgehoben: Spanisches Verfassungsgericht erklärt Coronamaßnahmen für verfassungswidrig

vor 9 Monaten

92.278 Strafen aufgehoben: Spanisches Verfassungsgericht erklärt Coronamaßnahmen für verfassungswidrig
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Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie erlebt Spanien eine der größten juristischen Aufarbeitungen seiner jüngeren Geschichte. Ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts, zentrale Bestimmungen des Lockdowns von 2020 für verfassungswidrig zu erklären, hat landesweit zur Aufhebung zehntausender Bußgelder geführt. Wie mehrere spanische Medien übereinstimmend berichten, wurden bis zum 3. September 2025 92.278 Strafen annulliert.

Während der ersten Phase der Pandemie hatte die spanische Regierung im März 2020 den Alarmzustand ausgerufen. Strenge Ausgangsbeschränkungen sollten die Ausbreitung des Virus stoppen, wer dagegen verstieß, musste mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Insgesamt wurden mehr als eine Million Bußgelder verhängt, die nun nach dem Urteil des Verfassungsgerichts teilweise neu bewertet werden müssen.

Die Entscheidung betrifft vor allem Maßnahmen, die auf Artikel 7 des königlichen Dekrets 463/2020 basierten. Dieses schränkte im März 2020 die Bewegungsfreiheit stark ein und erlaubte nur notwendige Wege, etwa zum Einkaufen, zur Arbeit oder zum Arzt. Ziel war die Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Der spanische Verfassungsgerichtshof erklärte später zentrale Teile des Artikels wegen übermäßiger Einschränkung der Grundrechte für verfassungswidrig.

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