Arztpraxen, die weniger als 10 Schutzimpfungen im Quartal verabreichen, wird die Vergütung um 40 Prozent gekürzt – diese neue Regelung der Vorhaltepauschale, eine allgemeine Vergütung zur Bereitstellung der medizinischen Versorgung, gilt ab dem 01. Januar 2026. Das verkünden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen.
Mit der neugeregelten Vorhaltepauschale für Hausärzte wolle man die hausärztliche Grundversorgung stärker fördern, heißt es in der Erklärung. „Da Impfen zur hausärztlichen Grundversorgung gehört“, wolle man Ärzte dazu anregen, mehr zu impfen, erklärt die KBV.
Zusätzlich beinhaltet die neue Regelung der Vorhaltepauschale ein Belohnungssystem. Dafür wird die Gebührenordnungsposition (GOP), die den Wert einer Leistung mit Punkten festlegt, der Vorhaltepauschale im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) von 138 auf 128 Punkte gesenkt. Um die restlichen zehn Punkte zu erhalten, müssen die Praxen bestimmte Kriterien erfüllen.
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