Im Herbst des vergangenen Jahres wollte der rechte Aktivist und ehemalige Chef der österreichischen Identitären Bewegung, Martin Sellner, an einer Veranstaltung der Schweizer „Jungen Tat“ in Locarno teilnehmen. Doch wenige Tage vor der Veranstaltung wurde Sellner mit einem Einreiseverbot belegt, an der Schweizer Grenze gefasst und auf einem Boot über den Bodensee nach Deutschland abgeschoben. Nun hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht die Maßnahme für rechtswidrig erklärt, wie der Zürcher Tages-Anzeiger berichtet.
Das Gericht meint, es hätten nicht ausreichend Anhaltspunkte für eine sicherheitsrelevante Gefahr durch Sellner vorgelegen. Dies war, wie etwa ein Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, den Beamten der Fedpol, also der Bundespolizei, bewusst – sie zeigten sich bezüglich eines Einreiseverbots gegen Sellner zunächst skeptisch. Doch die damalige Chefin der Fedpol, Nicoletta Della Valle, intervenierte höchstpersönlich und veranlasste die Einreisesperre gegen den Rat ihrer Mitarbeiter.
Für ein solches Einreiseverbot muss die betroffene Person eine „tatsächliche, gegenwärtige und schwerwiegende Bedrohung für die innere oder äussere Sicherheit des Landes“ darstellen. Das war laut Fedpol-Experten nicht erfüllt, weil Sellner zwar demnach extreme Positionen befürworte, diese aber nicht explizit mit Gewalt erreichen wolle. Intern war die Intervention Della Valles äußerst kontrovers.
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