011 19 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Einnahmen 2019 · -211 Mio. € · -0.1% des Bundeshaushalts

011 19 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

< 0.1% des Gesamthaushalts
-211.000.000 €
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011 19 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften im Bundeshaushalt 2019

011 19 Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften ist Teil des Bundeshaushalts 2019 und umfasst Einnahmen von -211 Mio. €. Dies entspricht -0.1% der gesamten Bundeseinnahmen. Die Mittel sind auf verschiedene Kapitel und Titel aufgeteilt, die unterschiedliche Aufgabenbereiche und Verwendungszwecke abdecken.

Die Haushaltssystematik des Bundes gliedert jeden Einzelplan in Kapitel, die wiederum einzelne Titel enthalten. Kapitel fassen thematisch zusammengehörige Ausgaben zusammen, während Titel die kleinste Einheit der Haushaltsplanung darstellen. Diese Struktur ermöglicht dem Bundestag eine präzise Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel.

Die angezeigten Werte sind Sollwerte gemäß dem Haushaltsgesetz 2019. Sie geben die vom Parlament bewilligten Mittel an, nicht die tatsächlich getätigten Ausgaben. Über die Vergleichsfunktion können Sie die Entwicklung dieses Haushaltsbereichs über mehrere Jahre nachverfolgen und Veränderungen in der Mittelzuweisung analysieren.

Datenquelle und Aktualisierung

Die Daten werden vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert. Sie basieren auf dem verabschiedeten Haushaltsgesetz und eventuellen Nachtragshaushalten. Für verbindliche Auskünfte zum Bundeshaushalt wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium der Finanzen oder nutzen Sie das offizielle Portal bundeshaushalt.de.