632 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

Ausgaben 2012 · 49 Mio. € · 0.0% des Bundeshaushalts

632 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

< 0.1% des Gesamthaushalts
49 Mio. €
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632 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten im Bundeshaushalt 2012

632 01 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist Teil des Bundeshaushalts 2012 und umfasst Ausgaben von 49 Mio. €. Dies entspricht 0.0% der gesamten Bundesausgaben. Die Mittel sind auf verschiedene Kapitel und Titel aufgeteilt, die unterschiedliche Aufgabenbereiche und Verwendungszwecke abdecken.

Die Haushaltssystematik des Bundes gliedert jeden Einzelplan in Kapitel, die wiederum einzelne Titel enthalten. Kapitel fassen thematisch zusammengehörige Ausgaben zusammen, während Titel die kleinste Einheit der Haushaltsplanung darstellen. Diese Struktur ermöglicht dem Bundestag eine präzise Kontrolle über die Verwendung öffentlicher Mittel.

Die angezeigten Werte sind Sollwerte gemäß dem Haushaltsgesetz 2012. Sie geben die vom Parlament bewilligten Mittel an, nicht die tatsächlich getätigten Ausgaben. Über die Vergleichsfunktion können Sie die Entwicklung dieses Haushaltsbereichs über mehrere Jahre nachverfolgen und Veränderungen in der Mittelzuweisung analysieren.

Datenquelle und Aktualisierung

Die Daten werden vom Bundesministerium der Finanzen bereitgestellt und regelmäßig aktualisiert. Sie basieren auf dem verabschiedeten Haushaltsgesetz und eventuellen Nachtragshaushalten. Für verbindliche Auskünfte zum Bundeshaushalt wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium der Finanzen oder nutzen Sie das offizielle Portal bundeshaushalt.de.