Der thüringische AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke darf an diesem Samstag bei einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei in Seybothenreuth nicht als Redner auftreten. Das Verwaltungsgericht Bayreuth entschied im Eilverfahren, dass die AfD die Veranstaltung in der gemeindlichen Mehrzweckhalle zwar durchführen darf – aber „nur ohne Björn Höcke zulässig“ sei.
Die 4. Kammer wies damit einen entsprechenden Eilantrag des AfD-Kreisverbandes Bayreuth zurück. Die Gemeinde hatte ihre ursprünglich erteilte Nutzungsgenehmigung nachträglich mit einer Auflage versehen, wonach der Veranstalter sicherstellen muss, dass Höcke nicht spricht. Einen vollständigen Widerruf der Hallennutzung hatte sie zuvor wieder zurückgenommen.
Rechtsgrundlage der Entscheidung ist eine seit dem 1. Januar 2026 geltende Neuregelung in der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach Art. 21 Abs. 1a besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, „wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind“.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











