Das EU-Parlament will am Donnerstag bereits zum dritten Mal binnen weniger Wochen über die Verlängerung der freiwilligen anlasslosen Chatkontrolle – einer Vorstufe zur verpflichtenden Chatkontrolle – abstimmen. Zuvor ist die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle bereits in zwei Abstimmungen im Plenum gescheitert, mehrheitlich wurde aber jeweils ein neuer Versuch angesetzt.
Die EU-Verordnung 2021/1232 wurde im Jahr 2021 vom EU-Parlament beschlossen. Ursprünglich galt sie bis August 2024, wurde dann aber vom EU-Parlament bis zum 3. April verlängert. Die Verordnung erlaubt es Messengerdiensten, die Chats ihrer Kunden anlasslos zu kontrollieren, um darin strafbare Inhalte, insbesondere Kinderpornografie oder anderen Kindesmissbrauch, zu finden und zu melden.
Nun läuft die Verordnung bald aus – das EU-Parlament fordert eine Verlängerung der Maßnahme nur mit erheblichen Einschränkungen, die aus Sicht von Kommission und Rat nicht annehmbar waren. So forderte etwa das EU-Parlament, dass die Kontrolle nicht für Ende-zu-Ende verschlüsselte Chats gelten würde – womit die meisten Messengerdienste von der Chatkontrolle ausgenommen wären. Ein Trilog der verschiedenen EU-Institutionen ist gescheitert.
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