„Doppelerfolg für Tempo 30“ titelt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf ihrer Internetseite. Die NGO, die mit reichlich staatlichen Fördermitteln ausgestattet wird, brüstet sich damit, gleich in zwei Fällen juristische Siege gegen die „Rückabwicklung der Verkehrswende“ eingefahren zu haben – gegen die Stadt München und gegen Berlin.
Im Falle Münchens hat die DUH nach eigenen Angaben Anwohner dabei unterstützt, ein Eilverfahren gegen die Aufhebung von Tempo 30 am Mittleren Ring auf der Landshuter Allee zu erwirken. Das Verwaltungsgericht München entschied laut seiner Pressemitteilung vom Montag zugunsten der Kläger – zweier Anwohner. Grund sei, dass der Begründung der Stadt zur Aufhebung von Tempo 30 – was erst im Januar angeordnet wurde – eine „hinreichend nachvollziehbare und verlässliche Grundlage“ entbehre.
Die Stadt hatte argumentiert, dass die Geschwindigkeitsreduzierung angesichts des vorläufigen Jahresmittelwerts 2025 für Stickstoffdioxid (NO2) nicht mehr verhältnismäßig sei. Doch das Gericht meint, dass die Verkehrs- und Schadstoffentwicklung im Jahr 2026 wegen verschiedener Baumaßnahmen „extrem ungewiss“ sei. Deshalb müsse die Stadt „zum Schutz der Gesundheit“ eine „deutliche und nachhaltige Grenzwertunterschreitung gewährleisten“.
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