Lippische Zeitung prahlt damit, AfD-Politiker nach Interview an die Behörden gemeldet zu haben

vor 11 Monaten

Lippische Zeitung prahlt damit, AfD-Politiker nach Interview an die Behörden gemeldet zu haben
Bildquelle: NiUS

Es ging um Windräder, die Unterbringung von Migranten und die AfD-Beobachtung durch den Verfassungsschutz: Für ein Interview hat die Lippische Landes-Zeitung (LZ) mit dem AfD-Kandidaten für das Bürgermeisteramt in Extertal, Jirka Möller, gesprochen. Skandalös und verstörend: Im Anschluss an das Interview meldete die Redaktion ihren Gesprächspartner den Behörden.

„Im Original-Interview fielen Aussagen, die unserer Meinung nach verfassungswidrig sein oder rechtsextremistische Tendenzen des Interviewten offenbaren könnten. Wir werden diese nicht veröffentlichen und haben diese Aussagen an die verantwortlichen Behörden zur Prüfung weitergeleitet“, heißt es in einem Text, der in der Online-Version noch vor Beginn des Interviews zu lesen ist.

NIUS wollte von der Zeitung wissen: Begehen Journalisten, die ihre Gesprächspartner bei Behörden melden, nicht einen schwerwiegenden Bruch des journalistischen Berufsethos und Ehrenkodex? Dirk Baldus, Chefredateur der Lippischen Landes-Zeitung: „Bei möglicherweise strafrechtlich relevanten Äußerungen nicht. Wir reden hier nicht über politische Meinungsäußerung.“ Der Vorgang ist bislang einzigartig für die Zeitung, zuvor habe man noch nie Inhalte von Interviews angezeigt, so Baldus.

Auf eine Nachfrage, um welche Aussagen es sich konkret handelt, ging Baldus nicht ein. Auch der beim Innenministerium Nordrhein-Westfalen angesiedelte Verfassungsschutz des Landes reagierte nicht auf eine Anfrage dazu, welche Aussagen zur Anzeige gebracht wurden. Den Vorwurf eines denunziatorischen Vorgehens, wie er zuletzt auf X aufkam, will sich Baldus nicht gefallen lassen: „Wir orientieren uns an der journalistischen Sorgfaltspflicht und an Recht und Gesetz.“

Journalisten wird eigentlich ein besonderer Schutz gegenüber ihren Quellen und Gesprächspartnern eingeräumt. Selbst wenn beispielsweise ein Whistleblower auf strafrechtlich relevante Weise an Informationen gelangt und diese an Journalisten weitergibt, dürfen Pressevertreter gegenüber Behörden die Identität des Hinweisgebers verschweigen.

Möller selbst erklärt gegenüber NIUS, er habe erst nach der Veröffentlichung des Interviews davon erfahren, dass er von der Redaktion bei den Behörden gemeldet wurde. Die Redaktion habe keinen Kontakt zu ihm aufgenommen, auch ihm sei nicht mitgeteilt worden, welche Aussagen zur Anzeige geführt hätten. Er könne sich nicht an Aussagen erinnern, die derart kompromittierend gewesen sein könnten, dass man sie den Behörden melden müsse.

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