Der Wolf darf endlich gejagt werden – oder doch nicht?

vor 8 Monaten

Der Wolf darf endlich gejagt werden – oder doch nicht?
Bildquelle: Tichys Einblick

Mimikry. So heißt das bei Naturforschern, wenn ein Tier ein anderes Tier nachahmt. Oft passiert das, um Raubtiere abzuschrecken. Meist passiert es, um Beute anzulocken.

Die Wolfspolitik von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) ist genau das: Mimikry.

Er plane eine weitreichende Freigabe der Jagd auf Wölfe in Deutschland, lässt der Bayer publikumswirksam verkünden. Das klingt gut, ist in Wahrheit aber wie die Freiheitsstatue in New York – also innen hohl.

In Rainers Ministerium ist ein Referentenentwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes erarbeitet worden. Darin werden erstmals Regeln nicht nur für die ausnahmsweise, sondern für die reguläre Bejagung des Wolfes festgelegt.

Das bedeute eine weitreichende Freigabe der Jagd auf Wölfe in Deutschland, lässt Minister Rainer verkünden. Künftig soll der Wolf vom 1. September bis zum 28. Februar des Folgejahres regulär jagdbar sein – unter einer Bedingung, zu der kommen wir gleich. Auch außerhalb dieser Jagdzeit soll die zuständige Jagdbehörde befugt sein, zur Abwendung von land- und forstwirtschaftlichen Schäden die Tötung einzelner Wölfe oder auch ganzer Rudel anzuordnen.

Bisher steht der Wolf, lateinisch canis lupus, nur im Bundesnaturschutzgesetz. Im Bundesjagdgesetz (BJagdG) steht er nicht. Damit gehört er nicht zu den regulär jagdbaren Wildarten, er ist im Gegenteil sogar besonders streng geschützt. Einen Wolf zu „entnehmen“, also zu erlegen, ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach einem sehr komplizierten und langwierigen behördlichen Genehmigungsprozess gestattet.

So konnten sich Wölfe bei uns munter vermehren und verbreiten. Inzwischen sind mehr als 200 Rudel nachgewiesen, der Bestand wird vom Deutschen Jagdverband DJV auf mindestens 1.800 Tiere geschätzt, sie kommen in allen Bundesländern vor. Und es werden immer mehr.

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