Der woke Irrsinn hierzulande treibt immer groteskere Blüten: In den Fördermittel-Listen des Programms „Demokratie leben“ aus dem Bundesfamilienministerium taucht eine Organisation mit dem Namen „BIWOC* Rising – gemeinnützige Unternehmergesellschaft“ auf, die von 2021 bis Ende 2024 insgesamt 662.450 Euro erhielt.
Der Verein betreibt in Berlin eine sogenannte Coworking-Zone. Dabei handelt es sich um ein offenes Büro mit integriertem Café. Als sogenannter „safer space“ stehen diese Räumlichkeiten des gemeinnützigen Vereins (!) allerdings ausschließlich „BIWOC and TIN*BIPOC“-Personen offen. BIWOC steht für „Black, Indigenous and Women of Color“, also schwarze, einheimische Farbige. Die Abkürzung TIN*BIPOC für „Trans*, Inter* und nicht-binäre People of Color“.
Im Klartext: Weiße Menschen haben keinen Zutritt zu diesem Verein, der in seiner offiziellen Satzung neben Bildungszwecken die Hilfe u.a. für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene auflistet. Eine Anfrage, ob sich das Ausschließen von Menschen mit weißer Hautfarbe mit der öffentlichen Förderung des Vereins vertrage, ließ der Verein unbeantwortet. Auch das Familienministerium hat bislang ausweichend Stellung bezogen, verweist aber grundsätzlich darauf, dass alle geförderten Projekte den gesetzlichen Rahmen einhalten und regelmäßig überprüft würden. Dass die exklusive Zugangspolitik mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar ist, dürfte indes mehr als zweifelhaft sein.
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