Am 18. März 2025 entschied eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags auf besonderen Wunsch der Grünen, den folgenden Satz ins Grundgesetz einzufügen: „Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten“. Eigentlich soll eine Verfassung nur die Kompetenzen der Staatsgewalten und die Grundrechte der Bürger festschreiben, aber keine parteipolitisch geprägten Zielvorgaben. Die Union versichert, bei dem Satz handle es sich nicht um ein Staatsziel, sondern nur um eine Art besserer Protokollnotiz, um die Zweckbindung von gut 100 der 500 Milliarden festzuhalten, die in den Klima- und Transformationsfonds fließen sollen. Nach ihrer Darstellung folgt aus dieser Formulierung keine Pflicht des Staates, der Klimaneutralität bis 2045 eine überragende Bedeutung zuzumessen. Formaljuristisch mag das stimmen. Allerdings dürften aktivistische Organisationen trotzdem strategische Klagen genau auf diese Formulierung stützen. Und nicht nur sie, sondern möglicherweise auch Unternehmen, wenn ihnen Subventionen beispielsweise für ‚grünen Wasserstoff‘ nicht ausreichend erscheinen. Auf dem Weg über die Gerichte könnten sich die zwölf Worte und zwei Zahlen dann doch in eine Staats- und damit Bürgerverpflichtung verwandeln. In diesem Text soll es nur am Rand um die verfassungsrechtlichen Konsequenzen gehen, vor allem aber um die Frage: Was hieße ‘Klimaneutralität bis 2045‘, gemessen an den Zahlen des Jahres 2025?
Auf dem Weltwirtschaftsforum im Januar in Davos erklärte Wirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck, der Anteil der Erneuerbaren Energien in Deutschland betrage jetzt 60 Prozent, in den kommenden Jahren würde er auf 80 Prozent steigen. Diese in der Öffentlichkeit häufig (nicht nur von ihm) genannte Zahl führt in die Irre – denn sie bezieht sich ausschließlich auf den Stromsektor. Tatsächlich stammten 2024 insgesamt 59,4 Prozent der inländisch erzeugten und eingespeisten Elektroenergie aus Wind-, Solar und Pflanzengas-Anlagen. Der Blick auf das gesamte Bild zeigt etwas ganz anderes: Der Anteil der erneuerbaren Energien, wie sie hier der Einfachheit halber genannt werden sollen, am so genannten Primärenergieverbrauch betrug 2024 gerade einmal insgesamt 20 Prozent, alle Sektoren zusammengefasst, also EE-Strom, Biokraftstoffe und Biogas zur Wärmegewinnung.
Das Erneuerbare-Energie-Gesetz der rot-grünen Regierung unter Gerhard Schröder trat am 1. April 2000 in Kraft. Es brauchte also fast 25 Jahre, um den Anteil der Erneuerbaren auf dieses Fünftel zu bringen, außerdem Gesamtinvestitionen, die nach groben Schätzungen eine Billion Euro übersteigen. Den größten Teil davon trugen nicht private Investoren, sondern die Bürger – einmal in ihrer Eigenschaft als Stromverbraucher, die bis zum 1. Juli 2022 die EEG-Umlage über ihre Stromrechnung zahlten und die Netzgebühren auf diese Weise immer noch zahlen, zum anderen als Steuerzahler, da die EEG-Umlage 2022 nicht, wie Politiker fast aller Parteien immer wieder erklärten, wegfiel, sondern seitdem einfach über den Klima- und Transformationsfonds an die Anlagenbetreiber fließt, also über eine spezielle Einrichtung des Bundeshaushaltes. Robert Habeck kommentierte diese Verschiebung des Rechnungspostens bekanntlich mit dem Satz: „Das zahlen jetzt nicht mehr die Bürger, sondern der Staat.“ Dazu kamen in der Vergangenheit noch Investitionszulagen und teilweise auch Staatsbeteiligungen für die Unternehmen der mittlerweile untergegangenen deutschen Solarindustrie, hohe Zuschüsse für die bisher bestenfalls punktuelle Erzeugung von ‘grünem Wasserstoff‘, Subventionen für den Absatz von Elektrofahrzeugen und vieles mehr.
‘Klimaneutral bis 2045‘ hieße, die restlichen – also fossilen – 80 Prozent des Primärenergieverbrauchs innerhalb von nur 20 Jahren vollständig zu ersetzen, jedenfalls fast vollständig, wenn man die CO2-Abscheidung (Carbon Capture and Storage, CCS) bei fossilen Kraftwerken abrechnet. Selbst wenn es erst einmal nicht um die Kosten, sondern nur um den technischen Prozess als solchen geht: Deutschland müsste also einen viermal so umfangreichen Umbau wie in den letzten 25 Jahren bewältigen – und das in nur zwei Jahrzehnten. Der Zuwachs der Erneuerbaren stellt also einen wesentlichen Faktor dar. Wie er vorankommt, das zeigt der Blick auf den Primärenergieverbrauch von 2023.
Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Grafik nicht von der weiter oben. Bestenfalls in Details: Der Anteil der Erneuerbaren betrug hier 19,6 Prozent, er wuchs also unter einem Wirtschafts- und Klimaminister Habeck, der für sich Windkraft- und Solarausbaurekorde in Anspruch nimmt, gerade um 0,4 Prozentpunkte. Selbst nur in Bezug auf den Stromsektor fällt das Wachstum von 2023 zu 2024 mit 2,3 Prozent ziemlich bescheiden aus. Auch eine Tempoverdopplung brächte das Land also nicht in die Nähe der „Klimaneutralität“ bis 2045.
Wie passt das zu den verkündeten Ausbaurekorden? Nahezu alle Verlautbarungen aus Habecks Ministerium und in den meisten Medien operieren mit der installierten Leistung der Anlagen, die neu dazukommen.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











