Die CDU hat das Vorschlagsrecht für den frei werdenden Posten eines Richters am Bundesverfassungsgericht. Die Partei nominierte Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR). Damit der Kandidat als Richter am Bundesverfassungsgericht anerkannt wird, ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag nötig.
Wie die Süddeutsche Zeitung Ende Januar berichtete, war für Ende des Monats der Wahltermin angesetzt. Jedoch wurde der Termin auf Bitte der Unionsfraktion abgesagt. Mutmaßlich, weil die Fraktion fürchtete, nicht die benötigte Mehrheit zu bekommen. Seegmüller hatte sich in seiner Funktion als Verbandsvorsitzender auch kritisch zur Migrationspolitik geäußert.
So sagte er 2018 in einem Interview mit der Welt, dass Zurückweisungen von Asylbewerbern an der deutschen Grenze nach nationalem Recht erlaubt seien. In einem Interview 2019 sagte er, die „Grundidee hinter der Duldung“ sei „richtig“. Wenn eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sei, solle sie ausgesetzt werden. „Ich habe aber Zweifel, ob die Abschiebung wirklich in jedem Fall, in dem eine Duldung erteilt wird, auch tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











