Wie linke Juristen gegen Trumps Politik und um ihre Jobs kämpfen

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Wie linke Juristen gegen Trumps Politik und um ihre Jobs kämpfen
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist eines der neueren Phantasmen der politischen Verfassungsgeschichte, dass die Justiz eine Art Chefkontrolleurin der Macht sei und in allen politischen Fragen das letzte Wort haben soll, so wie jetzt in den USA, wo sich die Trump-Regierung aktuell gegen rund 100 Klagen zur Wehr setzen muss. Mehr als 20 Mal urteilten Richter, meist nachgeordnete Bezirksrichter, gegen politische Dekrete des Präsidenten. Es geht dabei etwa um die Abschaffung des automatischen Geburtsrechts für Kinder von (auch illegalen) Zuwanderern, um die Effizienzbehörde DOGE oder darum, die Entlassung von Staatsdienern und Angestellten zu verhindern.

Es ist natürlich legitim, politische Entscheidungen vor Gericht zu überprüfen – zumal, wenn sie willkürlich und am kurzfristigen Eigeninteresse der Regierenden orientiert sind (siehe Berlin und die Causa „Neuer und alter Bundestag“). In vielen anderen Fällen wird man den Eindruck nicht los, dass viele Bürger etwas bequem geworden sind und sich selbst gar kein Urteil mehr zu bilden versuchen. Sie delegieren ihr politisches Urteil an Staatsanwälte und Richter, vergleichbar einem Nachbarschaftsstreit über Herbstlaub oder Fallobst, der mangels geteiltem Common Sense vor dem Richterstuhl endet. Im Alltagsleben würde man das vermutlich als Niederlage ansehen, auch wegen der Unkosten eines Prozesses. In der Politik wird das Verfahren immer beliebter und als Krönung der eigenen Ambitionen gesehen, vor allem, wenn gute Argumente für oder gegen eine Politik fehlen.

Das merkt man auch vor Wahlen, wo immer, wenn etwas gar nicht gewollt ist, ein quasi-juridisches Brimborium darum herum gestaltet und aufgeführt wird, wonach diese für manch einen Parteimann unerwünschte Sache auch rechtlich gar nicht möglich sei. Als Beispiel fällt zuerst der striktere Umgang mit der illegalen Zuwanderung ein, dem immer wieder alle möglichen „rechtlichen“ Einwände entgegengehalten werden, mit Vorliebe natürlich „völkerrechtliche“ oder „europarechtliche“, ganz so, als ob Abmachungen zwischen Staaten über dem Recht stünden, das sich die Bürger selbst in einem Staat gegeben haben.

Auch in den USA geht es derzeit darum, wer die Zügel des Staates in der Hand hält. Und es ist passenderweise ein Jurist, den Trump dieser Tage von seinem Amt entbinden wollte: Hampton Dellinger ist Special Counsel im „U.S. Office of Special Counsel“, das heißt, er ist der Leiter dieser Stelle. Deren Name klingt byzantinisch genug, und sie wurde auch erst 1979 – also relativ spät gegenüber der Verfassung von 1776 – gegründet. Ihre Aufgabe ist es, über die Personalpolitik der US-Regierung zu wachen. So schaut sie darauf, dass kein Staatsdiener bevorzugt oder benachteiligt oder zu einer politischen Handlung getrieben wird oder selbst in Vetternwirtschaft verstrickt ist. Der Special Counsel ist also Aufseher der Arbeitgeber- wie der Arbeitnehmerseite und soll allgemein für Fairness sorgen.

Dass Dellingers Entbindung nun ein solches Politikum geworden ist – bis hin zum vergröbernden provinziellen ZDF und seinem ewig-besserwisserischen Korrespondenten Elmar Theveßen –, liegt aber nur daran, dass einige nicht wollen, dass sich an der Personalpolitik des Bundesstaats, vielleicht auch der Korruption, die sich eingenistet hat, etwas ändert. Das legte jedenfalls die Sprecherin des Weißen Hauses, Pam Bondi, bei Fox nahe. Und es liegt wirklich nah.

Früh fiel auf, dass viele der Klagen aus einer Interessenvertretung der Bundesbediensteten heraus erhoben wurden, der Gruppe „Civil Service Strong“. Laut Influence Watch handelt es sich um eine „Koalition aus linken Rechtsgruppen, Interessenvertretungen und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“, die „Bundesbediensteten, die unter der zweiten Trump-Regierung von Entlassungen oder Versetzungen bedroht sind, Rechtsbeistand, gewerkschaftliche Vertretung und ein ‚Reaktionsnetzwerk‘ anbieten“. Dahinter steht die den Democrats nahestehende Lawfare-Gruppe „Democracy Forward“.

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