Wie ein Bundesrichter die eigene Unbelehrbarkeit juristisch vertuscht

vor 9 Monaten

Wie ein Bundesrichter die eigene Unbelehrbarkeit juristisch vertuscht
Bildquelle: Tichys Einblick

Zweimal geweint hat Hauptfeldwebel Michael W. am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das erste Mal vor Freude, das zweite Mal vor Entsetzen.

Denn in seinem Prozess hat sich der deutsche Rechtsstaat erst von seiner besten Seite gezeigt – und dann von seiner schlechtesten.

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Ein juristischer Laie könnte die ganze Sache für eine schreiende Ungerechtigkeit halten. Aber was verstehen Normalbürger schon von unserem Rechtswesen?

Michael W. hatte sich 2021 nicht gegen Corona impfen lassen wollen. Das hat die Bundeswehr als Befehlsverweigerung gewertet und ihn bestraft. Als sein Truppenteil am Standort Burg in Sachsen-Anhalt einen neuen Kompaniechef bekam, suchte der vorher stets untadelige, verdiente Unteroffizier das Gespräch mit dem neuen Vorgesetzten. Er wollte seine Corona-Skepsis erklären, als Basis für eine künftige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Michael W. bestreitet bis heute, so etwas jemals gesagt zu haben.

Das Truppendienstgericht der Bundeswehr wertete die Corona-Befehlsverweigerung und das angebliche Abrücken vom soldatischen Treueeid zusammen als ausreichend schwere Vergehen, um die Entfernung aus dem Dienst anzuordnen. Michael W. wurde unehrenhaft entlassen.

Dagegen klagte der Hauptfeldwebel. Zum einen aus formalen Gründen: Es sei eine vertrauliche Unterredung gewesen, um die er selbst gebeten hatte, und kein offizielles Personalgespräch. Entsprechend gab es, anders als sonst vorgeschrieben, vorab keine rechtliche Belehrung. Von dem Gedächtnisprotokoll wusste er gar nichts, geschweige denn, dass es ihm vor der Weiterleitung zur Autorisierung vorgelegt worden wäre.

Inhaltlich, zum anderen und wie beschrieben, bestreitet Michael W., die ihm zur Last gelegten Aussagen gemacht zu haben.

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