Die Debatte rund um die Neuregelung von § 3 des Wehrpflichtgesetzes ebbt nicht ab. Männer ab 17 Jahren müssen sich künftig eine Genehmigung erteilen lassen, wenn sie das Land für länger als drei Monate verlassen möchten. Dabei könnte der Bundesregierung der volle Umfang der Reformänderung möglicherweise gar nicht bewusst gewesen sein. Jedenfalls sind aus Berlin beschwichtigende Töne zu vernehmen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner: Eine Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte für junge Männer gibt es momentan nicht. Bei der Union klingt das ganze etwas anders.
Die Debatte darüber sei eine „schräge Diskussion“, sagte Fechner gegenüber der Welt. „Da es keine Wehrpflicht gibt“, gäbe es auch keine Pflicht für Männer, „sich längere Auslandsaufenthalte genehmigen zu lassen.“ Abs. 2 von § 3 sei über 60 Jahre alt und durch das Wehrpflicht-Modernisierungsgesetz von 2025 nicht geändert worden. Die Vorschrift würde nur im Falle einer bestehenden Wehrpflicht gelten, die jedoch „gerade nicht eingeführt wurde.“ In der gesamten Vorschrift des § 3 sei klar, dass die dortigen Regelungen nur im Falle einer existierenden Wehrpflicht gelten könnten.
Dennoch appelliert Fechner an das Verteidigungsministerium, „zeitnah eine Verwaltungsvorschrift“ zu erlassen, um klarzustellen, dass „wegen nicht bestehender Wehrpflicht keine Genehmigungspflicht längerer Auslandsaufenthalte besteht.“
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