Vor dem Arbeitsgericht Erfurt wird, wie die Welt berichtet, aktuell der Fall eines AfD-Kommunalpolitikers verhandelt, der sich für die Position als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt beworben hatte. Nachdem das Innenministerium jedoch Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert hatte, kam es zum Rechtsstreit. Sowohl die Anwälte des AfD-Politikers als auch die des Freistaats teilten dem Gericht nun mit, man wolle bis Mitte Dezember einen gemeinsamen Vergleichsvorschlag ausarbeiten, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Scheitere dieser Versuch, werde das Arbeitsgericht ein Urteil fällen.
Auch Kammerchef Jacob Meinhardt vom Arbeitsgericht sprach sich zuvor für eine einvernehmliche Lösung des Streits aus. „Beide Seiten könnten damit gewinnen“, erklärte er. Während der mündlichen Verhandlung wurde ein Kompromissmodell erörtert, wonach der Kläger seine Bewerbung zurückzieht und dafür eine Entschädigung in Höhe von 13.300 Euro vom Freistaat Thüringen erhält. Nach der Prüfung seiner Unterlagen und einem Vorstellungsgespräch signalisierten ihm Mitarbeiter der Personalabteilung – sowohl mündlich als auch schriftlich – gute Chancen auf eine Einstellung.
Bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden konnte, schaltete sich das Thüringer Innenministerium in das Auswahlverfahren ein und erklärte, der Bewerber könne nicht in den Staatsdienst übernommen werden. Das Landesverwaltungsamt untersteht dem Innenministerium und musste dessen Entscheidung beachten. Zur Begründung verwies das Ministerium auf Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Abgeordneten. Die Thüringer AfD gilt nach Auffassung des Landesamtes für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem, worauf sich das Innenministerium berufen hatte.
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