Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse gegen Arbeitgeber

vor mehr als 1 Jahr

Weil ein „d“ fehlte: Trans-Person gewinnt 239 Prozesse gegen Arbeitgeber
Bildquelle: NiUS

Es ist eine Geschichte aus dem modernen Deutschland, wie man die so noch nicht gelesen hat: Eine Trans-Person aus Dortmund führte in den vergangenen Jahren nach Angaben des Arbeitsgerichts Bielefeld 239 Prozesse gegen Arbeitgeber – und erstritt allein in den letzten sieben Monaten 25.000 Euro Schadensersatz, wie das Westfalen-Blatt berichtet.

Zur Erklärung: Es reicht schon, wenn in einer Stellenanzeige das „d“ für divers fehlt. Dann schuldet der Arbeitgeber einem entsprechenden Bewerber wegen Diskriminierung unter Umständen bis zu drei Monatsgehältern. So sieht es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Das weiß eine Trans-Person (47) aus Dortmund. Die Person hat nach Angaben des Arbeitsgerichts in Einzelfällen deutlich über 3.000 Euro zugesprochen bekommen. Zwar lebe die Person von Bürgergeld, aber die gerichtlich zugesprochenen Gelder dürfen darauf nicht angerechnet werden – und sie sind steuerfrei.

Die Person ist als Junge zur Welt gekommen und hatte 2012 mit einer Geschlechtsumwandlung begonnen, die nach ihren Angaben aber noch nicht vollendet ist. Zwar seien wesentliche Operationen erfolgt, doch sei die Stimme noch immer die eines Mannes. Deshalb möchte die Person noch nicht als Frau bezeichnet werden, auch wenn dieses Geschlecht jetzt in ihrem Ausweis steht, berichtet das Westfalen-Blatt.

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