Der britische Energiekonzern Shell atmet auf. Ein Gericht in Den Haag revidierte ein Urteil von 2021, mit dem Shell verpflichtet worden war, seine Kohlendioxid-Emissionen drastisch zu senken. Dagegen klagte das Unternehmen und bekam nun Recht. Das bisher weitestreichende Urteil im Namen des Klimaschutzes ist damit Geschichte.
Dem nun aufgehobenen Urteil war eine Klage mehrerer Umweltorganisationen vorausgegangen. Ein Zivilgericht hatte sich von deren Argumenten überzeugen lassen. Shell sah sich daraufhin mit der Pflicht konfrontiert, den Ausstoß von Kohlendioxid bis zum Jahr 2030 um 45 Prozent zu senken, verglichen mit dem Niveau von 2019. Auch für seine Zulieferer und Kunden sollte Shell diese Verpflichtung eingehen.
Im Berufungsverfahren konnte Shell mit seinen Gegenargumenten durchdringen. Die Richter überzeugte der Einwand, dass die Festlegung auf ein konkretes Reduktionsziel ein zu starker Eingriff in die unternehmerische Freiheit sei. Auch sprach es für Shell, dass der Öl- und Gaskonzern selbst erklärt hatte, bei den eigenen Firmen eine Reduktion von sogar 50 Prozent der Emissionen bis 2030 anzustreben.
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