Wegen Teilnahme an Identitären-Demo: Rechtsanwalt darf kein Reservist sein

vor 3 Monaten

Wegen Teilnahme an Identitären-Demo: Rechtsanwalt darf kein Reservist sein
Bildquelle: Apollo News

Ein Rechtsanwalt, der vor neun Jahren an Demonstrationen der Identitären Bewegung (IB) teilgenommen hatte, wurde von der Bundeswehr nicht länger zum Dienst herangezogen. Dagegen klagte er und verlor nun – die Entscheidung der Bundeswehr sei rechtmäßig gewesen, so das Gericht. Darüber berichtete Legal Tribune Online.

Der Berliner Anwalt meldete sich 2015 freiwillig für eine Ausbildung zum Reservisten bei der Bundeswehr. Er beteiligte sich seit 2017 jedoch an Demonstrationen der Identitären Bewegung – auch bei mehreren Stammtischrunden soll er dabei gewesen sein. Ein Problem für die Bundeswehr, die erst 2023 davon erfuhr und sich daraufhin entschied, den Mann nicht länger zum Dienst heranzuziehen. Dagegen klagte er.

Nun bestätigte die 36. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin (VG Berlin) die Entscheidung der Bundeswehr – sie sei rechtmäßig gewesen, da das Ansehen der Bundesregierung andernfalls ernstlich gefährdet werden könne, wenn der klagende Anwalt der Bundeswehr dienen würde. Denn auch die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, dass die Integrität der Streitkräfte als Teil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe, so das Gericht. Zudem werde von allen Soldaten der uneingeschränkte Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung erwartet (FDGO).

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