Sechs Bundestagsabgeordnete der AfD sind wegen der nach Bitten der SPD und CDU einberufenen Sondersitzung, in der das derzeitige Parlament die Schuldenregelung im Grundgesetz ändern soll, vor das Verwaltungsgericht gezogen. Bereits vergangene Woche drohte die AfD der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas mit einer Klage, sollte die geplante Sondersitzung bestehen bleiben (Apollo News berichtete).
Die Einreichung der Klage beim Bundesverfassungsgericht kündigte der Direktkandidat Christoph Grimm in einer Pressemitteilung an. Darin erklärt er, dem Organstreitverfahren seines Parteikollegen Dr. Christian Wirth sowie den Abgeordneten Dr. Christina Baum, Knut Meyer-Soltau, Martin Sichert und Ulrich von Zons beizutreten.
„Ich halte das, was da jetzt im Bundestag ablaufen soll, für politisch ungeheuerlich und rechtlich höchst fragwürdig“, betonte Grimm in seinem Schreiben. „Die Frage, ob und inwieweit solche Beschlüsse des Parlaments zwischen den Legislaturen legitim sind, ist bislang höchstrichterlich ungeklärt, der Verfahrensausgang somit ungewiss.“
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











