Das Landgericht Schweinfurt hat den Pro-Atomkraft-Aktivisten Andreas Fichtner, bekannt als „Atom-Andi“, in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Das Gericht bestätigte am Montag das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt grundsätzlich, reduzierte jedoch das Strafmaß deutlich. Statt 80 Tagessätzen à 50 Euro verhängte das Gericht nun 60 Tagessätze à 30 Euro – insgesamt also 1.800 Euro statt zuvor 4.000 Euro.
Damit entspricht die Höhe der reduzierten Geldstrafe zugleich dem ursprünglichen, auch in zweiter Instanz von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Ob Fichtner gegen das Urteil Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht einlegen wird, ist noch offen. Sein Anwalt Marcus Pretzell bezeichnete die mündliche Urteilsbegründung gegenüber Apollo News als juristisch „unhaltbar“. Eine Revision sei daher „sehr wahrscheinlich“, die endgültige Entscheidung wolle man jedoch erst in den kommenden Tagen treffen.
Der Fall geht auf eine spektakuläre Protestaktion vom 16. August 2024 zurück. An jenem Tag kletterte Fichtner auf einen Strommast direkt neben den Kühltürmen des stillgelegten Kernkraftwerks Grafenrheinfeld in Unterfranken. Die Kühltürme sollten an diesem Tag gesprengt werden. Durch die Aktion verzögerte sich die Sprengung um rund eineinhalb Stunden. Fichtner wollte mit seinem Protest gegen den Rückbau funktionstüchtiger Kernkraftwerke demonstrieren und auf die Folgen des deutschen Atomausstiegs aufmerksam machen. Der Aktivist gilt seit Jahren als prominenter Befürworter der Kernenergie.
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