Wegen Jugendschutz: Medienanstalt untersagt Ausstrahlung von AfD-Werbespot an unter 16-Jährige

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Wegen Jugendschutz: Medienanstalt untersagt Ausstrahlung von AfD-Werbespot an unter 16-Jährige
Bildquelle: Apollo News

Die Ausstrahlung eines Werbespots der AfD Brandenburg darf im Internet nicht mehr frei zugänglich verbreitet werden. Dies hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) in der vergangenen Woche verfügt und die AfD am Montag öffentlich gemacht. Stattdessen darf der Werbespot nur noch mit einer Altersbeschränkung ab 16 Jahren zugänglich gemacht werden.

„Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar“, so René Springer, AfD-Landesvorsitzender und Brandenburger Spitzenkandidat für die Bundestagswahl. Weiter erklärt er: „Wir sehen in der Entscheidung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Betätigungsfreiheit politischer Parteien, die laut unserem Grundgesetz an der politischen Willensbildung mitwirken.“

Der Landesmedienanstalt zufolge zeichnet der Spot zu düstere Zukunftsszenarien, die mit dem Jugendschutz nicht mehr vereinbar seien. So heißt es etwa: „Du entscheidest, ob die Ortsmitte deiner Heimatstadt einen Wochenmarkt behält oder einen Drogenmarkt bekommt.“ Auch geht es in dem Video um Gewalt an Schulen. Der Wähler müsse nun entscheiden, „ob die Angst vor Gewalt auf dem Schulhof schlaflose Nächte bringt“ oder eben nicht. Auch darüber hinaus zeigt der Spot einen fiktiven zukünftigen Alltag, der von Gewalt geprägt ist.

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