Die Bundesregierung will im Kampf gegen „Hass und Hetze“ noch härtere Bandagen anlegen – und Menschen, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, das passive Wahlrecht entziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig vor, über den das Fachportal Legal Tribune Online zuerst berichtete.
Ein entsprechendes Vorgehen hatte die Koalition schon vereinbart. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu, man strebe „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ an. Der Gesetzentwurf der SPD-Politikerin geht darüber noch hinaus: Hubig plant offenbar, diesen Entzug schon bei einer einmaligen Verurteilung zu einer Haftstrafe über sechs Monate umzusetzen. Täter können damit bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
Wahlrechtsentzug, zumindest der des passiven Wahlrechts, ist in der bundesdeutschen Rechtsordnung bereits verankert: Grundsätzlich kann Straftätern, die zu Freiheitsstrafen von über einem Jahr verurteilt sind, schon jetzt das passive Wahlrecht, also das Recht, bei Wahlen anzutreten und gewählt zu werden, entzogen werden. Paragraf 45 des Strafgesetzbuches regelt dies für eine Dauer von fünf Jahren.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











