Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat am Montag auf einer Pressekonferenz angekündigt, eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Die Partei scheiterte bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde; nach amtlicher Feststellung fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Das BSW macht mögliche Auszählungsfehler zu seinen Lasten geltend und geht davon aus, dass es bei einer Neuauszählung in den Bundestag einziehen würde.
Der Bundestag hatte das Anliegen des BSW bereits im Dezember im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens zurückgewiesen – auf Empfehlung des eigens einberufenen Wahlprüfungsausschusses. Dass in Deutschland ausgerechnet das Parlament über Fragen abstimme, die seine eigene demokratische Legitimität berühren, zeige, dass das Land „das Wahlprüfungsverfahren einer Bananenrepublik“ habe, sagte Wagenknecht auf der Pressekonferenz.
Bereits im August scheiterte ein erster Anlauf vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte, dass für Streitigkeiten über die Bundestagswahl der dafür vorgesehene Wahlprüfungsweg einzuhalten sei. Nachdem dieses Verfahren inzwischen abgeschlossen ist und der Bundestag den Einspruch zurückgewiesen hat, kann das BSW nun gegen die Entscheidung im Wahlprüfungsverfahren Verfassungsbeschwerde einlegen.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











