Wahlausschluss: Bereits im Mai durfte ein AfD-Politiker nicht Bürgermeister werden

vor 11 Monaten

Wahlausschluss: Bereits im Mai durfte ein AfD-Politiker nicht Bürgermeister werden
Bildquelle: Apollo News

In Nordrhein-Westfalen wurde im Juli ein AfD-Bürgermeisterkandidat von den Kommunalwahlen im September ausgeschlossen, in Rheinland-Pfalz geschah das jetzt sogar vor einer Oberbürgermeisterwahl – doch bereits im Mai gab es einen ähnlichen Fall. Im mecklenburgischen Neukloster wurde Haik Jaeger vom Wahlausschuss damals nicht für die im Juni stattgefundene Bürgermeisterwahl zugelassen.

Der Grund: Der AfD-Politiker könne nicht garantieren, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen. Er soll mutmaßlich ein Mitglied der Nordkreuz-Gruppe gewesen sein. Die Gruppe soll sich auf einen Staatszusammenbruch vorbereitet haben, bei einer Razzia fand die Anti-Terror-Einheit der GSG im August 2017 auch Waffen und Munition in den durchsuchten Objekten von sechs Mitgliedern des Nordkreuzes – unter anderem Jaeger.

Ausgetauscht haben sollen sich die etwa 30 Mitglieder über eine WhatsApp-Gruppe. Deren Gründer teilte offenbar auch rechtsextreme Inhalte mit Jaeger – gegen den der Generalbundesanwalt dann auch ermittelte. Das Verfahren wurde jedoch 2021 eingestellt, weil die Hinweise für eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nicht ausreichten. Den Mitgliedern war vorgeworfen worden, für den Fall eines Staatszusammenbruchs die Tötung von Personen aus dem linken Spektrum geplant zu haben.

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