Wahl wegen knappem BSW-Ergebnis „nicht unproblematisch“, meint der Ex-Verfassungsgerichtspräsident

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Wahl wegen knappem BSW-Ergebnis „nicht unproblematisch“, meint der Ex-Verfassungsgerichtspräsident
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Nur etwa 13.000 Stimmen fehlten dem BSW für den Einzug in den Bundestag. In Anbetracht der Versäumnisse bei der Briefwahl von Auslandsdeutschen nennt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Bundestagswahl gegenüber der Berliner Zeitung „verfassungsrechtlich nicht unproblematisch“. Denn: „Alle Staatsbürger sollen grundsätzlich an der Wahl teilnehmen können.“

Doch diese, in Artikel 38 des Grundgesetzes festgeschriebene Wahlgleichheit, konnte offenbar nicht erfüllt werden (Apollo News berichtete). Vor der Bundestagswahl häuften sich die Meldungen über fehlende Unterlagen für die Briefwahl im Ausland. In einer Pressemitteilung erklärte die Bundeswahlleiterin am Freitag, 213.000 Auslandsdeutsche hätten sich für die Wahl registriert – einige hätten sich wegen fehlender Unterlagen an die Behörden gewendet.

Die Wahl sei jedoch nach den rechtlichen Vorgaben organisiert und die Gemeindebehörden angewiesen worden, „für einen vorrangigen Versand der Unterlagen an Deutsche im Ausland zu sorgen“. Doch Papier ist der Meinung, trotz der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist für Neuwahlen, wonach diese 60 Tage nach der Auflösung des Bundestages abgehalten werden müssen, hätte die Rahmenordnung geändert werden können.

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