Man kann sich nicht des Eindrucks erwehren, dass Richter für das Verfassungsgericht gestern zwar gewählt worden sind, die Neutralität des Bundesverfassungsgerichts aber abgewählt wurde. Von der Union bleibt nur der Eindruck, dass das Einzige, was der Partei, die sich auf das Christentum beruft, als heilig gilt, die Pfründe ihrer Funktionäre sind, die Posten und Pöstchen. Nichts, was man unter wohltönenden Phrasen dafür zuliebe sich nicht zu opfern bereitfände.
Der gestrige Tag wartete überdies mit dem Eindruck auf, dass der Vorsitzende der Unionsfraktion, Jens Spahn, und der Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Steffen Bilger, nur noch mit Tricksereien über die Runden kommen und dabei nicht einmal davor zurückschrecken, die Abgeordneten ihrer Fraktion zu hintergehen. Noch im Juli sollten die drei Kandidaten für das Verfassungsgericht nacheinander gewählt und nach jeder Wahl das Ergebnis bekanntgegeben werden. Das hätte der Union die Möglichkeit gegeben, sich nicht in die Abhängigkeit der informell Vereinigten Linken aus Linke (SED), Grünen und SPD zu begeben. Davon ging ich vor der Ausgabe der Wahlkarten wie übrigens auch die Abgeordneten aus. Doch wie sehr waren die Abgeordneten überrascht, als sie eine Wahlkarte ausgehändigt bekamen, auf der alle drei Namen standen, sie zwar jeweils „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen konnten, doch danach die eine Wahlkarte in die Urne zu werfen hatten.
Vor der eigentlichen Wahl fand im Bundestag unter dem Vorsitz von Bodo Ramelow von den Linken, der so gern aus dem Bundestag eine Volkskammer machen würde, ein bezeichnendes Vorspiel statt. Schon jetzt gewinnt man den Eindruck, dass Bundestagsvizepräsidenten wie Ramelow und Lindholz eher sich dem „Klassenkampf“, dem „Kampf gegen Rechts“ als einer neutralen und überparteilichen Sitzungsleitung verpflichtet fühlen. Merkel in ihrer tiefsitzenden Abneigung gegen die Demokratie hatte 2015 die Wahl der Richter für das höchste deutsche Gericht so gestaltet, dass man schon der Assoziation wehren muss, es handele sich bei der Wahl nicht um Richter am obersten Gerichtshof eines demokratischen Staates, sondern um Richter der mittelalterlichen Feme.
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