Die Europäische Union arbeitet gegenwärtig mit Hochdruck an der Einrichtung einer neuen Institution. Die Behörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) wird ihren Sitz in Frankfurt am Main haben. Sinn und Zweck der Einrichtung soll es sein, Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen. Schon in wenigen Monaten soll AMLA die Arbeit planmäßig aufnehmen und bis 2028 voll funktionsfähig sein. Präsentiert wird den Bürgern der EU dies als Instrument zur Schaffung von mehr Sicherheit. Tatsächlich könnte sich die Behörde jedoch als Kontroll-Einrichtung entpuppen.
Die Europäische Union ist bereit, AMLA beispiellose Durchgriffsrechte einzuräumen und höchst empfindliche Daten in ihre Hände zu legen. Wie durchgreifend das Vorhaben der EU ist, führte Mairead McGuinness, Kommissarin für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion, aus. Sie erklärte: „Zum ersten Mal werden alle Mitgliedstaaten an dieselben Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche gebunden sein, und die AMLA wird eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung dieser Vorschriften spielen.“
Weiter erklärte sie: „Die neue Behörde wird Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen, die nationalen Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen koordinieren und bestimmte Finanzinstitute je nach ihrem Risikoniveau direkt beaufsichtigen.“ Was sich in den abstrakten Worten von McGuinness noch harmlos anhören mag, bedeutet in der Praxis die Einführung weitreichender Überwachungsmöglichkeiten und drastischer Eingriffsrechte. Bei Verstößen gegen Meldepflichten kann die Behörde Bußgelder von mindestens einer Million Euro verhängen, bei Banken sogar ab zehn Millionen Euro. Zudem soll sie die Macht erhalten, Konten zu sperren, Überweisungen zu blockieren und Hausdurchsuchungen anzuordnen.
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