Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat

vor 3 Monaten

Das Urteil, das ganz Deutschland empört: Freigesprochen, obwohl er einen Polizisten (34) mit sechs Schüssen hingerichtet hat
Bildquelle: NiUS

Im Mordprozess um den in Völklingen erschossenen Polizeioberkommissar Simon Bohr (34) ist der Angeklagte Ahmet G. (19) freigesprochen worden. Das Gericht verurteilte ihn wegen besonders schweren Raubes und ordnete seine unbefristete Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie an.

Der Fall ist auch deshalb so brisant, weil das Urteil eine Abfolge beschreibt, die viele als schwer erträglich empfinden: Zunächst begeht der Täter einen bewaffneten Überfall. In diesem Moment ist er nach den Feststellungen des Gerichts noch so zurechnungsfähig, dass er wegen besonders schweren Raubes verurteilt werden kann. Als die Polizei eingreift, eskaliert die Lage. Ahmet G. entreißt einem Polizeianwärter die Dienstwaffe, erschießt Simon Bohr mit sechs Schüssen und feuert anschließend auf weitere Beamte. Gerade für diese Eskalation geht das Gericht dann aber von Schuldunfähigkeit aus.

Richterin Jennifer Klingelhöfer erklärte, Ahmet G. sei beim Überfall „in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert“ gewesen. Er habe gewusst, dass der Überfall ein Fehler gewesen sei. Während des Polizeieinsatzes sei er infolge seiner Krankheit von massiver Angst getragen worden. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, so die Begründung der Richterin für den Freispruch.

Strafverteidiger Udo Vetter erklärt dazu gegenüber NIUS: „Was auffällt, ist diese zeitliche Zäsur: Der junge Mann war in der Lage, zielgerichtet einen Raubüberfall zu begehen, und plötzlich soll er in einen Zustand der Schuldunfähigkeit geraten sein.“

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler zu NIUS: „Der Angeklagte hat also während der Flucht vor der Polizei seine Schuldfähigkeit verloren? Theoretisch ist das denkbar. In der Praxis passiert das aber extrem selten. Der psychiatrische Gutachter hat dem Angeklagten im Prozess grundsätzlich eine paranoide Schizophrenie attestiert. Das wäre tatsächlich eine „krankhafte seelische Störung“ im Sinne des Strafgesetzbuchs – und damit ein Grund für Schuldunfähigkeit. Aber die allgemeine Diagnose reicht nicht aus. Es kommt darauf an, ob der Täter gerade dann in einem psychotisch geprägten Zustand war, als er den Polizeibeamten erschossen hat.“

Richterin Jennifer Klingelhöfer (mitte)

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