„Hier wurden am 25. Juni 2021 drei Menschen ermordet und mehrere schwer verletzt und traumatisiert.“ – diese Worte auf einer kleinen Stele sind alles, was vier Jahre nach der Messerattacke in der Würzburger Innenstadt von Christiane, Johanna und Stefanie bleibt. Den drei Frauen, die Opfer eines psychisch schwerst kranken, mutmaßlich islamistischen Mannes wurden; von dem damals 24-jährigen Somalier Jibril Abdurahman. Wir sollten ihre Namen nicht vergessen – genau wie die Tatsache, dass diese Tat nur durch dreifaches, eklatantes Staatsversagen möglich wurde.
Abdurahman wurde 1997 in Mogadischu geboren und kam 2015 im Rahmen der Flüchtlingskrise nach Deutschland. Der junge Mann lebte zunächst in Sachsen, ab 2019 dann in einer Würzburger Obdachlosenunterkunft. Sein Asylantrag wurde von den deutschen Behörden abgelehnt, doch der Somalier wurde trotzdem nicht abgeschoben – wegen seines subsidiären Schutzstatus. Der Status wird Menschen zuerkannt, die zwar keine Asylberechtigung haben, denen in ihrem Heimatland aber trotzdem ein ernsthafter Schaden droht.
Es ist jedoch zweifelhaft, ob Abdurahman den subsidiären Schutz wirklich zu Recht genoss. Es müsste bei ihm wohl eine explizite, individuelle Bedrohung bei der Rückkehr nach Somalia vorgelegen haben – von der zumindest offiziell nichts bekannt oder bestätigt ist. Es gibt nämlich Gerichtsentscheidungen zu ganz ähnlichen Fällen, in denen klar gegen den Schutzstatus entschieden wurde: Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2020 zum Beispiel gegen eine 23-Jährige, die ebenfalls aus Mogadischu kam. Das Gericht befand, dass eine schlechte Sicherheitslage und die mangelhaften humanitären Bedingungen allein nicht ausreichen würden, um in Deutschland bleiben zu können.
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