In der seit Jahren geführten Debatte über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags steht nun eine weitere juristische Runde an.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg verhandelt über die Frage, inwieweit das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgewogen und vielfältig gestaltet ist. Neun Kläger wehren sich von diesem Dienstag an gegen Gebührenbescheide des SWR.
Kritisiert wird nach Angaben des VGH vor allem die aus Klägersicht unausgewogene Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR), in der einseitig linke Parteien und progressive Positionen bevorzugt würden. Außerdem verschwende der ÖRR systematisch Geld. Auch sehen die Kläger im Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer, für die den Ländern die gesetzgeberische Kompetenz fehle.
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