Das von der Gemeinde Neulingen gegen den Remigrations-Aktivisten Martin Sellner verhängte Aufenthaltsverbot war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Montag entschieden. Der Österreicher wollte am 3. August 2024 sein Buch in Neulingen bei Pforzheim vorstellen. Daraufhin erteilte die Gemeinde ihm ein Aufenthaltsverbot für den gesamten Ort. Dem lag die Behauptung zugrunde, der Ausländer vertrete zum Teil verfassungswidrige Positionen.
Die Veranstaltung wurde kurz nach Beginn von mindestens neun, teils schwer vermummten Polizisten gestoppt (Apollo News berichtete). Die Beamten händigten Sellner ein Schriftstück aus, der unter „Schande“-Rufen des Publikums zügig den Veranstaltungsort verließ. Zuvor richtete er noch einige wenige Worte an seine Zuhörer und erklärte, es sei eine „Schande“, wie Deutschland sich gegenwärtig entwickle.
Rechtsgrundlage für das Auflösen der Veranstaltung ist „das Polizeigesetz von Baden-Württemberg“, so ein Sprecher der Polizei. Der Polizei zufolge ermöglicht die gesetzliche Regelung den zuständigen lokalen Polizeibehörden, ein zeitlich und räumlich begrenztes Aufenthaltsverbot zu verhängen. Dies ist jedoch lediglich zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die betreffende Person an dem Ort eine Straftat verüben oder zu deren Ausführung beitragen könnte.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











