Frank-Walter Steinmeier sieht im Bundestag noch immer Mehrheiten in der „politischen Mitte“ – selbst wenn Schwarz-Rot unter Friedrich Merz scheitern sollte. Diese Mehrheiten – gemeint sein kann eigentlich nur eine Zusammenarbeit mit der Linkspartei – sollen die politischen Parteien bitte schön auch nutzen, meint der Bundespräsident.
Er lehnt Gedankenspiele ab, die den Wählern die Macht über ihre Zukunft in die Hände legen würden. Und dabei hat er nach dem Grundgesetz ein gehöriges Wörtchen mitzureden. Artikel 68 räumt ihm nicht nur eine formale Beteiligung ein. Vielmehr ist er der entscheidende Hebel, wenn es um die Frage geht, ob schon früher als 2029 wieder an die Wahlurnen gerufen wird.
Damit es zu Neuwahlen kommt, müssen drei Verfassungsorgane zusammenwirken: der Bundeskanzler, der Bundespräsident und der Bundestag. Weder hat der Bundestag ein Selbstauflösungsrecht, noch können Merz oder Steinmeier eigenmächtig auf eine vorgezogene Wahl pochen. Merz müsste zunächst allen Abgeordneten die Vertrauensfrage stellen.
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