Nur drei von 12.841 Migranten konnte Deutschland trotz des eigentlich geltenden Dublin-Abkommens zurück nach Italien bringen. Das zeigt eine neue Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die der Bild vorliegt. Die Dublin-Verordnung regelt eigentlich, dass das EU-Land für einen Migranten zuständig ist, in das er oder sie eingereist ist – dieses muss sich dann auch um die Angelegenheiten (Asylersuchen, Abschiebung) kümmern. Die Zahlen des BAMF zeigen jetzt: Im großen Stil, beinahe komplett, wird diese elementare Regel offenbar missachtet – zulasten von Deutschland.
So seien allein 2024 12.841 Übernahmeersuchen von Deutschland an italienische Behörden ergangen, um in Italien registrierte Migranten von Deutschland nach Italien zu verweisen. In 10.402 Fällen akzeptierte Italien sogar seine Zuständigkeit, trotzdem wurden insgesamt nur drei Migranten, also etwa 0,003 Prozent der Fälle, aus Deutschland nach Italien abgeschoben. Ein Versagen auf ganzer Linie.
Dabei ist Italien kein Einzelfall: Griechenland akzeptierte von 15.453 deutschen Anträgen nur 219 dieser Übernahme-Anträge. Schon das ist ein Skandal – wirklich real schob Deutschland aber erneut nur circa ein Zehntel, nämlich 22 Migranten, tatsächlich in das südeuropäische Land ab. Bulgarien nahm von 8.090 gestellten Anträgen 3.927 an, es erfolgten jedoch nur 290 Abschiebungen und damit nur etwas mehr als 3 Prozent der Gesamtzahl an deutschen Anträgen.
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