Verordnung folgt auf Verordnung. Mit der sogenannten EU-Verpackungsverordnung (PPWR) tritt am 12. August eine neue EU-Regulierung in Kraft, die das Recyclingwesen im Verpackungsbereich neu organisieren wird. Bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, gilt die Verordnung ab dem 12. August für alle EU-Staaten und Unternehmen verbindlich und muss als EU-Verordnung nicht in nationales Recht überführt werden. Die PPWR wird den bislang geltenden Flickenteppich nationaler Gesetzgebungen im Bereich des Verpackungsrecyclings vollständig ersetzen und einen einheitlichen Rahmen für den EU-Binnenmarkt schaffen. Bis zum Inkrafttreten gelten in Deutschland weiterhin die Regeln des Verpackungsgesetzes (VerpackG).
Brüssels Erzählung folgt stets demselben Muster: Regulierung soll den europäischen Binnenmarkt stärken und ökonomische mit ökologischen Zielen harmonisieren. Eine wunderschöne Geschichte – wundervoll für diejenigen, die von ihr profitieren werden. Diese Politik ist aus anderen Bereichen bekannt, etwa aus dem CO₂-Zertifikatehandel. Unterm Strich steigen die Compliance-Kosten für die betroffenen Unternehmen, der bürokratische Apparat wächst durch immer neue Kontroll- und Sanktionsmechanismen – und die Gesamtwirtschaft büßt an Wettbewerbsfähigkeit ein.
Folgt man der EU-Kommission, so besteht das Ziel des Brüsseler Regulierungsvorstoßes darin, bis 2030 ausschließlich recycelbares Verpackungsmaterial im Wirtschaftskreislauf der EU zirkulieren zu lassen. Mit dem Gesetzesinstrument sollen Verpackungsabfälle reduziert, die Recyclingquoten auf Unternehmensebene erhöht und die Kreislaufwirtschaft in einem festen Rahmen verbindlich ausgebaut werden. Die PPWR zählt zu den Bausteinen des Green Deal, der die EU-Wirtschaft in eine emissionsfreie Zukunft führen soll – und dabei einen bis ins kleinste Detail aufgefächerten Regulierungsrahmen vorgibt, der sowohl nationale Recyclingbemühungen als auch branchenspezifische Eigeninitiativen umfasst.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











