Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat geurteilt, dass „Correctiv“ weiter schreiben darf, es habe bei jenem legendären Potsdamer Treffen einen Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben. Das stimmt zwar nicht, wie auch das Gericht zugab, aber dies sei eine zulässige Meinungsäußerung. Das Gericht hat damit die Hauptsacheklagen von Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig gegen Correctiv abgewiesen.
Dies würden die Leser auch erkennen, so das Gericht. Erkannt haben dies allerdings nicht die „professionellen“ Leser vieler Medien von ARD, ZDF, t-online, Spiegel etc., die den Bericht des umstrittenen Internetportals für bare Münze nahmen, entsprechend berichteten und vor Gericht kräftige Klatschen kassierten. Ulrich Vosgerau gewann alle diese teuren Prozesse. Nicht aber jetzt gegen den Hauptverursacher „Correctiv“. Die konnten sich herausschwindeln, dass sie nur eine Meinung geäußert hatten.
Die Abweisung von Vosgeraus Klage jetzt wurde nicht damit begründet, Correctiv habe inhaltlich Recht, sondern mit dem Diktum, die strittigen Passagen seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungsäußerungen, beziehungsweise journalistische Wertungen. Formulierungen über angebliche Pläne zur „Deportation“ bzw. „Ausweisung“ auch deutscher Staatsbürger seien deshalb rechtlich nicht als überprüfbare Fakten behandelt worden.
Parteipressekonferenzen von Die Linke, CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen











