Verkaufsverbot für Verbrenner: Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage auch vor dem BGH

vor 4 Monaten

Verkaufsverbot für Verbrenner: Deutsche Umwelthilfe scheitert mit Klage auch vor dem BGH
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Nach mehreren Niederlagen in den unteren Instanzen ist auch die letzte juristische Hoffnung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf ein Verkaufsverbot für Verbrennerautos ab 2030 gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revisionen der Umweltorganisation gegen BMW und Mercedes-Benz endgültig zurück. Die DUH hatte erreichen wollen, dass die beiden Hersteller ab November 2030 keine Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren mehr anbieten dürfen. Bereits die Landgerichte in München und Stuttgart hatten entsprechende Klagen abgewiesen.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die grundsätzliche Frage, ob Unternehmen unabhängig von staatlichen Vorgaben auf zivilrechtlichem Wege zu bestimmten Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der DUH hatten sich hierbei auf ihr im Grundgesetz geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kündigte an, man werde das Karlsruher Urteil prüfen und sodann entscheiden, ob eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben wird.

Die Kläger argumentierten, BMW und Mercedes verbrauchten mit ihren Produkten einen überproportionalen Anteil des verbleibenden CO₂-Budgets – auf globaler wie auf nationaler Ebene. Dadurch schrumpfe der Spielraum für künftige politische Entscheidungen, was wiederum zur Folge habe, dass spätere Generationen mit drastischeren Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte leben müssten.

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