Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt!

vor etwa 1 Jahr

Verfassungsschutzgutachten: Kein Freispruch erlaubt!
Bildquelle: Tichys Einblick

Das Gutachten, auf dessen Grundlage der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen will, wurde an die Öffentlichkeit durchgestochen. Es entpuppt sich als eine Sammlung von Zitaten und Social-Media-Postings – Geheimdienstinformationen sind nicht zu finden. Doch entscheidend ist das Vorgehen: Der Verfassungsschutz hat sich bereits im Vorfeld eine Meinung gebildet und das Gutachten erstellt, um diese zu bestätigen. So wird die AfD als grundsätzlich antisemitisch eingestuft – Beweise für das Gegenteil werden nicht berücksichtigt. Ein Freispruch ist nicht möglich, denn über Unschuldige erarbeitet der Verfassungsschutz schließlich kein Gutachten.

Einer der Beweise, die den Antisemitismus in der AfD belegen sollen, ist ein Video des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Jäger. Er zog darin einen Vergleich zwischen der Rhetorik der Anstifter der Novemberpogrome von 1938 und der Rhetorik gegenüber ungeimpften Personen im Jahr 2021.

In einem Verfahren wegen Volksverhetzung wurde er in dritter Instanz freigesprochen. Dieses Urteil will der Bundesverfassungsschutz aber nicht anerkennen.

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