Der Verfassungsschutz unterstellt der AfD unter anderem Menschenfeindlichkeit. Die Partei würde Migranten pauschal abwerten und ihnen ihre Fluchtgründe absprechen, wenn von einer Einwanderung in die Sozialsysteme die Rede ist. Das ist unter anderem dem Kapitel zu „Fremden- und minderheitenfeindlichen Aussagen und Positionen“ der Partei zu entnehmen.
Zwar sieht der Verfassungsschutz an einer Stelle auch ein, dass „die polemisch vorgebrachte Kritik an einer vermeintlichen Ausnutzung und deshalb zu befürchtenden Überforderung des Sozialsystems entfaltet dabei noch keine verfassungsschutzrechtliche Relevanz“ aufweist. Doch die Grenze sei überschritten, wenn Migranten „in ihrer Gesamtheit verunglimpft und mithin erheblich abgewertet werden“.
Die gesammelten Aussagen werten laut der Interpretation des Verfassungsschutzes Migranten in Gänze ab. Um das zu belegen, geht die Behörde teilweise über die bloße Dokumentation von Aussagen hinaus und erläutert, wie sie Aussagen von AfD-Mitgliedern versteht.
Pressekonferenz mit NATO-Generalsekretär Mark Rutte | 06.07.2026











