2025 hat der Verfassungsschutz rund 400 Organisationen und Einzelpersonen überprüft, die eine staatliche Förderung erhalten sollten. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt. Bei 34 Organisationen und bei zehn Personen habe der Verfassungsschutz „das Vorliegen verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ übermittelt.
In 38 Fällen seien weitere Informationen übermittelt worden, die über die bloße Mitteilung, dass Erkenntnisse vorliegen, hinausgingen. Beim sogenannten Haber-Verfahren können Ministerien den Verfassungsschutz anfragen, ob Erkenntnisse vorliegen, ohne dass die betroffene Organisation oder Person davon erfährt. Wie aus verschiedenen, bereits früher von den Linken gestellten Anfragen hervorgeht, ist die Anzahl der Überprüfungen in den letzten Jahren gestiegen.
So gab es 2018 insgesamt 50 Überprüfungen von Organisationen, die für das Förderprogramm „Demokratie leben!“ Geld vom Familienministerium erhalten sollten. In den Jahren 2018 und 2019 wurden insgesamt 330 Überprüfungen für verschiedene Ministerien durchgeführt. Von 2020 bis 2024 gab es dann insgesamt 2.500 Kontrollen im Auftrag unterschiedlicher Ministerien.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











