Seit Längerem stehen die deutschen Inlandsgeheimdienste – in jedem Bundesland einer sowie eine Bundesbehörde – in der Kritik, sich von der Politik als Waffe gegen die Opposition instrumentalisieren zu lassen. NIUS veröffentlichte in der Vergangenheit das Geheimgutachten über den AfD-Bundesverband, das die These stützen sollte, die Partei sei „gesichert rechtsextrem“, und analysierte die Vorgänge ausführlich.
Nun geht es um ein Gutachten zur AfD Niedersachsen, das NIUS vorliegt. Auf fast 1000 Seiten sammelt die Behörde, was sie für Verdachtsmomente der Verfassungsfeindlichkeit hält. Im Folgenden berichten wir ausführlich. Zur Erinnerung: Sämtliche dieser Belege dienen dem Inlandsgeheimdienst als Rechtfertigung für nachrichtliche Überwachsungsmethoden.
Eingangs heißt es: „Die Voraussetzungen für die Bestimmung zu einem Verdachtsobjekt sind erfüllt, weil tatsächliche Anhaltspunkte, die, insgesamt betrachtet und unter Einbeziehung nachrichtendienstlicher Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen, den Verdacht einer Bestrebung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 NVerfSchG rechtfertigen.“
Das Gutachten zur AfD Niedersachsen finden Sie hier in Gänze zum Download.
Grundsätzlich baut der Inlandsgeheimdienst seine Bewertung der AfD darauf auf, dass „Aussagen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind, (…) insgesamt den inhaltlichen Schwerpunkt der relevanten Belege bilden“. Bemerkenswert ist dabei, wie mit entlastenden oder differenzierenden Aussagen umgegangen wird. Wendet sich die AfD ausdrücklich gegen Pauschalisierungen von Migranten, wertet der Verfassungsschutz dies nicht als Gegenargument, sondern als „bloße Schutzbehauptung“ mit „relativierendem Charakter“.
Als Beispiel wird etwa folgende Aussage angeführt: „Unzählige Menschen sind bereits Opfer ‚Schutzsuchender‘ geworden. Dass sich natürlich nicht alle und auch nicht die Mehrheit der Asylbewerber an Verbrechen beteiligen, ist ein schwacher Trost angesichts dieses ungeheuren Leids.“
Dass hier ausdrücklich eine Differenzierung seitens der AfD vorgenommen wird – nämlich die Feststellung, dass eben nicht „alle“ oder „die Mehrheit“ betroffen sind –, führt nicht zu einer Entlastung. Im Gegenteil: Die Einschränkung selbst wird als Teil des Problems interpretiert. Sie seien „taktisch bedingt“. Der folgende Screenshot dokumentiert das Ende des Gutachtens. Danach kommt nur noch der Anlageteil. Dem Vorwurf „taktischer Zurückhaltung“ misst die Behörde damit eine zentrale Rolle zu.
Die AfD scheint es dem Inlandsgeheimdienst nicht recht machen zu können.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











