Am 2. Mai 2025 veröffentlichte das Bundesamt für Verfassungsschutz eine dürre Pressemeldung mit weitreichenden Folgen für das Selbstverständnis dieses Landes. Das Datum muss man sich merken, weil es den Abschied vom liberalen Rechtsstaat und den Übergang in einen autoritären Staat bedeuten kann. Dort heißt es mit schlichten Worten, die AfD werde „seit dem heutigen Tag aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Grundlage ist ein unter Verschluss gehaltenes Gutachten genanntes Elaborat. Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis sei „nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“, so heißt es da. Es ziele „darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“ Nun soll es hier nicht primär um den vom Verfassungsschutz bemühten „ethnisch-abstammungsgemäßen Volksbegriff“ gehen.
Nach der Logik des Geheimdienstes war nämlich das bis zum Jahr 2000 geltende Staatsangehörigkeitsrecht rechtsextremistisch, weil es die deutsche Staatsangehörigkeit ausschließlich an der Abstammung orientierte. Diese Ausschließlichkeit des „ius sanguinis“ wurde damals mit guten Gründen kritisiert und schließlich in der ersten rot-grünen Koalition reformiert. Als Beleg kann man auf das Bundesinnenministerium hinweisen.
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