Vor dem Hintergrund des aktuellen Streits um die von der SPD nominierten Verfassungsrichterinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold gerät die Hinterzimmer-Kungelei zwischen CDU/CSU und SPD immer mehr in die Kritik: Der frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU), Mitherausgeber des bei Beck erscheinenden großen Grundgesetzkommentars, fordert in einem bemerkenswerten Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) ein Vorschlagsrecht auch für die AfD!
Nach Ansicht von Scholz entspricht das bisherige Wahlverfahren nicht mehr den politischen Gegebenheiten. Denn bisher teilen sich die Bundestagsfraktionen von Union und SPD mit jeweils drei Nominierungen das Vorschlagsrecht für die insgesamt 12 Richter in Karlsruhe untereinander auf (die anderen sechs Richter werden vom Bundesrat gewählt). Traditionell hat die SPD ihr Vorschlagsrecht auch schon mal an die „Grünen“ abgetreten, die CDU/CSU ihres an die FDP. AfD und Linke blieben bisher außen vor.
Trotz des Vorschlagsrechts einer Partei muss aber immer die nötige Zweidrittelmehrheit gefunden werden. Das Auswahlverfahren war einigermaßen gerecht, solange Unionsparteien und Sozialdemokraten im Großen und Ganzen annähernd gleich stark bei Bundestagswahlen abschnitten. Seit dem Aufstieg der AfD zur zweitstärksten politischen Kraft ist das nicht mehr der Fall.
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