In Ludwigshafen wird Ende September ein neuer Oberbürgermeister gewählt. Der Wahlausschuss, der für den reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen muss, hat einen Bewerber von der Wahl ausgeschlossen, den AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul. So etwas kommt vor. Bewerber müssen formelle Voraussetzungen erfüllen, um an einer Wahl teilnehmen zu können. Sie müssen ein Mindestalter haben, Staatsbürger eines EU-Staates sein und einen Hauptwohnsitz dort haben, wo sie gewählt werden wollen. Hier liegt der Fall aber völlig anders. Die Kandidatur von Joachim Paul wird aus inhaltlichen, also politischen Gründen zurückgewiesen. Es gebe Zweifel an seiner Verfassungstreue, behauptet der Wahlausschuss. Das Innenministerium in Mainz hat dazu Material geliefert – mithilfe des Verfassungsschutzes.
AfD-Politiker Joachim Paul will rechtlich gegen seinen Ausschluss vorgehen.
Innenministerium und Verfassungsschutz mischen sich in eine Wahl ein, um einen Kandidaten der politischen Konkurrenz zu verhindern. Das ist ein echter Skandal, und es ist verfassungswidrig. Wo sind wir hier? Dass Kandidaten von Wahlen ausgeschlossen werden, kennen wir aus autoritären Staaten und Diktaturen. Die Rechtslage ist klar: In Deutschland kann nur ein Richterspruch – in absoluten Ausnahmefällen – jemanden aus inhaltlichen Gründen von einer Wahl ausschließen. Das entspricht dem Demokratiebegriff der Verfassung. Politische Differenzen werden im Wahlkampf ausgetragen. Dabei wird mit Argumenten, Ideen und Personen um die Zustimmung der Wähler gekämpft, natürlich auch mit harten Bandagen.
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