Apollo News berichtete am Montag exklusiv über schwere Vorwürfe gegen den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan J. Kramer. Diesem werden Verfehlungen in der Amtsführung, insbesondere gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern und den Einstufungen der AfD durch den Verfassungsschutz, vorgeworfen. Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler nahm gegenüber Apollo News Stellung bezüglich der Enthüllungen um die Person Stephan Kramer.
Das Vorgehen des Thüringer Verfassungsschutzchefs während der Einstufung der AfD Thüringen als „gesichert rechtsextrem“ kritisiert der Jurist scharf. Denn für die Einstufung ließ Kramer ein etwa 600-seitiges Gutachten anlegen. Ein Zusatzgutachten, das auf Meinungsfreiheit und die Indemnität von Abgeordneten hinweist, ließ er beispielsweise mit dem Argument, man wolle „dem Gegner“ keine Argumente liefern, außen vor (Apollo News berichtete auch hier ausführlich).
Dabei hätte das Gutachten die bisherige Arbeit des Verfassungsschutzes bei der Einstufung ernsthaft in Zweifel gezogen. Boehme-Neßler sieht das eindeutig: „Indemnität heißt, dass den Abgeordneten keine staatliche Stelle einen Strick aus ihren Äußerungen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Abgeordnete drehen darf. Die Indemnität schützt die Freiheit der Abgeordneten und die freie Arbeit des Parlaments.“
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