Die Europäische Kommission hat am Freitag mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Der Anlass ist die unzureichende Umsetzung der Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsgremien von Unternehmen. Betroffen sind insgesamt 17 EU-Staaten, die die Vorgaben bislang nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt haben.
Laut der Datenbank der Kommission betrifft das: Irland, Lettland, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Griechenland, Frankreich, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Österreich, die Niederlande, Polen, Portugal und Rumänien. Seit Dezember 2022 ist die EU-Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen großer Unternehmen in Kraft.
Ziel der Regelung ist es, ein gerechteres Geschlechterverhältnis in den Führungsetagen von börsennotierten Unternehmen sicherzustellen. Die EU verlangt, dass 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktorenstellen sowie ein Drittel aller Direktorenpositionen in großen, börsennotierten Unternehmen von „Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts“ besetzt werden.
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