Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat am 16. Oktober Klage gegen ein Berliner Gymnasium eingereicht, weil dieses keine Gebetsräume erlaubt. Die Schulordnung sieht vor, dass „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten“ im „Interesse des Schulfriedens untersagt“ wird. In seiner Begründung bezieht sich der Verein darauf, dass muslimische Schüler dadurch diskriminiert würden. Gegenüber dem Tagesspiegel berichtet ein Berliner Schulleiter am Montag, dass Gebetsräume den Schulfrieden stören würden und viele Hauptstadtschulen mit der Thematik zu kämpfen haben.
„Die allgemein formulierte Regelung in der Schulordnung richtet sich de facto gegen muslimische Schüler*innen, denen das islamische Gebet auf dem Schulgelände untersagt wird“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Denn die Schulordnung des Gymnasiums im Stadtteil Berlin-Mitte verbietet „im Interesse des Schulfriedens“ die „demonstrative Ausübung religiöser Riten“. Muslimische Schüler würden aufgrund ihrer Religion und rassistischer Zuschreibungen diskriminiert werden, argumentiert der Verband. Er beruft sich bei der Klage auf das Landesantidiskriminierungsgesetz.
2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass Gebet an Berliner Schulen untersagt werden kann, wenn es den Schulfrieden stört. Ein Schulleiter berichtet anonym gegenüber dem Tagesspiegel: „Fast alle meiner Innenstadtkollegen haben Probleme mit betenden Schülern oder Anträgen auf Gebetsräume.“ Die Klage des Verbands bereitet ihm daher Sorgen.
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