Die Venedig-Kommission, das beratende Gremium des Europarats für Verfassungsfragen, hat Bedenken hinsichtlich der Annullierung der rumänischen Präsidentschaftswahlen im vergangenen Dezember geäußert.
In dem am 28. Januar veröffentlichten Bericht der Venedig-Kommission wird betont, dass die Annullierung von Wahlen nur das letzte Mittel sein sollte, das durch solide Beweise gestützt wird. „Die Annullierung eines Teils der Wahlen oder der Wahlen als Ganzes kann nur unter sehr außergewöhnlichen Umständen als ultima ratio und unter der Bedingung zugelassen werden, dass Unregelmäßigkeiten im Wahlprozess das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnten“, so die Kommission.
Der Bericht hebt hervor, dass Entscheidungen zur Ungültigerklärung von Wahlen fundiert, transparent und auf klaren, überprüfbaren Beweisen basieren müssen, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in demokratische Prozesse zu wahren.
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