Ein Richter aus Thüringen wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er Schüler an zwei Bildungseinrichtungen von der Maskenpflicht befreite. Dieses Urteil, das vom Landgericht Erfurt bereits im Juli 2023 gefällt wurde, bestätigte am Mittwoch der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren. Das Landgericht habe sachgerecht entschieden, das Urteil wird damit rechtskräftig.
Der 61-Jährige hatte als Familienrichter im April 2021 die Maskenpflicht für Schüler an zwei Weimarer Schulen aufgehoben – und damit Rechtsbeugung begangen, so das Landgericht Erfurt. Zunächst hatte das Oberlandesgericht Jena die Entscheidung rückgängig gemacht – Familienrichter dürfen nicht über staatliche Maßnahmen entscheiden, dafür seien die Verwaltungsgerichte zuständig.
Die Erfurter Richter warfen dem 61-Jährigen dann sogar vor, ein Verfahren mit feststehendem Ergebnis konstruiert zu haben, in dem er maßnahmenkritische Gutachter befragte und Eltern als Zeugen einsetzte, deren Namen mit den Buchstaben beginnen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Richters fallen. Rechtsbeugung, entschied das Landgericht und wurde jetzt vom höchsten deutschen Strafgericht bestätigt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











